Allgemeine Vertragsbedingungen


Allgemeine Vertragsbedingungen

A-Z COLOR spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa

/A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/

 

Definitionen:

"A-Z Color" - A-Z Color spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa /A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/ mit Sitz in Antonie, ul. Mazurska 88, 07-410 Antonie, eingetragen im Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000734052, NIP /USt-Id-Nr./: 7582364665, REGON /Gewerberegisternummer/: 368879843.

"Kunde" – natürliche oder juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gesetzlich rechtsfähig ist und die A-Z Color mit der Erbringung von Druckdienstleistungen beauftragt.

"Ausländischer Kunde" - Kunde, dessen Sitz sich außerhalb der Republik Polen befindet.

"Nicht-Standard-Materialien" - Materialien für die Produktion, die die Verwendung von Rohstofflieferungen von außerhalb Polens erfordern,

"Normen und Zertifikate von A-Z Color" - bei A-Z Color derzeit umgesetzte: Qualitätsmanagementsystem ISO 9001:2015, Lebensmittelsicherheitssystem-Zertifikat BRC P&PM, DPG-Zertifikat - Deutsche Pfandsystem GmbH und Zertifikat über die Produktkette bei Waldprodukten - FSC®.

"Antwort auf die Angebotsanfrage" – Antwort von A-Z Color auf die Angebotsanfrage, die die Bedingungen und das Datum der Annahme der Druckdienstleistung zur Erbringung enthält.

„Datenschutz-Grundverordnung“- bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

"Selbstständige natürliche Person" - natürliche Person, die einen Vertrag abschließt, der in direktem Zusammenhang mit ihrer Gewerbetätigkeit steht, wenn sich aus dem Inhalt dieses Vertrags ergibt, dass er für diese Person keinen beruflichen Charakter hat, der sich insbesondere aus dem Gegenstand ihrer Gewerbetätigkeit ergibt, der auf der Grundlage der Bestimmungen über die Zentrale Gewerberegister-Auskunft gemäß Artikel 3855 des Gesetzes vom 23. April 1964 zur Verfügung gestellt wird - Bürgerliches Gesetzbuch (einheitlicher Text Dz. U. /das poln. Gesetzbuch/ aus dem Jahr 2020, Pos. 1740 mit Änderungen, im Folgenden "Zivilgesetzbuch").

"AVB" - die Allgemeinen Vertragsbedingungen von A-Z Color spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa /A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/.

"Auftragsbestätigung" - ein Dokument, das die Annahme einer Druckdienstleistung zur Erbringung durch A-Z Color bestätigt.

"Produkt" - Gesamtheit der materiellen und immateriellen Eigenschaften, die das Produkt der Druckdienstleistungen sind, die A-Z Color anbietet und die der Kunde erwirbt, indem er die Eigenschaften der Druckdienstleistung als solche akzeptiert, welche seine eigenen Bedürfnisse befriedigt, insbesondere die folgenden von A-Z Color hergestellten Produkte: Selbstklebeetiketten, Peel-Off-Etiketten, shrink sleeve, OPP-Verpackungen, Laminate, Tüten, Anhängeetiketten, Veredelungen,

"Vertrag" - Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder ein sonstiger Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, auf den nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmungen über den Auftrag anwendbar sind und in dem A-Z Color und der Kunde gemeinsam und einvernehmlich die Modalitäten für die Erbringung einer bestimmten Druckdienstleistung und die sich aus der Druckdienstleistung ergebenden gegenseitigen Leistungen der Parteien festlegen.

"Druckdienstleistungen" - Dienstleistungen, die in der Entwicklung von Mustern (Druckformen) von Text- und Zeichnungsvorlagen in Original und Druckkopien von A-Z Color unter Verwendung der verwendeten Technologien, Produkteigenschaft und Verbindungen zu anderen Wirtschaftsbereichen bestehen.

"Produktmangel" - physischer Mangel des Produkts, der in einer Beschädigung des gesamten oder eines Teils des Produkts oder dem Fehlen von Merkmalen oder Eigenschaften des Produkts besteht, die sich aus ISO 9001:2015, BRC P& PM, DPG Deutsche Pfandsystem GmbH/der akzeptierten Probe des Produkts/des abgeschlossenen Vertrags ergeben, wenn das Vorhandensein dieses Mangels die Verringerung des Marktwertes des Produkts sowie Mangelhaftigkeit der Verpackung und quantitative Nichteinhaltung der Bestellung des Produktes verursacht.

"Bestellung" /Auftrag/ - Auftrag für die Erbringung von Druckdienstleistungen durch A-Z Color zu den in der Antwort auf die Angebotsanfrage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen.

„Angebotsanfrage“ – die vom Kunden oder einem Dritten an A-Z Color gerichtete Anfrage, bei der es sich um einen Vorschlag handelt, die Erbringung von Druckdienstleistungen durch A-Z Color in Auftrag zu geben.

 

§ 1. Gegenstand von AVB

  1. Diese AVB gelten für Druckdienstleistungen, die von A-Z Color im Auftrag der Kunden erbracht werden, es sei denn, die Bedingungen des mit dem Kunden individuell vereinbarten Vertrages sehen etwas anderes vor.
  2. Die Abweichung von den in Absatz 1 genannten Bestimmungen von AVB kann auch im Kooperationsvertrag zwischen A-Z Color und dem Kunden erfolgen. Für den Fall, dass A-Z Color mit dem Kunden einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, stellen AVB seinen Teil dar, sofern dies im Inhalt des Kooperationsvertrages ausdrücklich festgelegt ist. In diesem Fall haben bei einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Kooperationsvertrags und AVB die Bestimmungen des Kooperationsvertrages Vorrang vor den Bestimmungen von AVB.
  3. Die in AVB enthaltenen Bedingungen zur Erbringung der Dienstleistung sind auf der Website von A-Z Color zu finden, d.h. https://azcolor.com.pl/owu.
  4. Der vom Kunden übermittelte Mustervertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Einkaufsbedingungen des Kunden, finden keine Anwendung, sofern sie von A-Z Color unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich nicht akzeptiert werden.
  5. Diese AVB gelten nicht für Verbraucher.

 

§ 2. Angebotsanfrage

  1. Der Kunde kann an A-Z Color eine schriftliche Angebotsanfrage an die Adresse des Sitzes senden: ul. Mazurska 88, 07-410 Antonie, sowie über die folgenden Kommunikationskanäle:

1) Telefon: 29 764 95 50, 29 764 95 51;

2) E-Mail:

  1. Die Angebotsanfrage sollte eine detaillierte Beschreibung der bestellten Druckdienstleistungen enthalten, einschließlich der Menge, Art und Abmessungen des Produkts sowie das voraussichtliche Datum der Fertigstellung der Druckdienstleistungen und die Art und Weise der Abnahme des Produkts durch den Kunden. Dateien, die Materialien enthalten, die für die Erbringung der Druckdienstleistungen erforderlich sind, können ebenfalls der Angebotsanfrage beigefügt werden.
  2. Die in Absatz 2 genannten Dateien müssen den Anforderungen entsprechen, die in der Anlage 1 zu AVB mit dem Titel  "Technische Anforderungen für fertige Projekte" (im Folgenden "Anlage 1 zu AVB") bestimmt sind. Sind die Voraussetzungen der Anlage 1 zu AVB nicht erfüllt, so gelten die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 von AVB.
  3. Die Angebotsanfrage stellt kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist auch keine Antwort auf die Angebotsanfrage.
  4. A-Z Color beantwortet die Angebotsanfrage innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab dem Tag des Eingangs der Angebotsanfrage und gibt an, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Termin die Druckdienstleistung zur Erbringung akzeptiert werden kann. Das Antwortmuster für die Angebotsanfrage ist als Anlage 2 zu AVB beigefügt. In der Antwort auf die im vorherigen Satz genannte Angebotsanfrage ist insbesondere Folgendes enthalten:

1) Identifizierungsangaben von A-Z Color,

2) Gegenstand der Dienstleistung und die Art der Kommunikation mit dem Kunden,

3) technologische Daten des Produkts in Abhängigkeit von seinen individuellen Eigenschaften,

4) Kostenvoranschlag für die in der Angebotsabgabe genannten Druckdienstleistungen,

5) Information über die Kosten für Transport und Lieferung,

6) Information über mögliche Postdienstleistungen und andere Kosten,

7) Zahlungsmethode und Zahlungsfrist für Druckdienstleistungen,

8) Gültigkeit des angebotenen Dienstleistung,

9) Zusatzinformationen,

10) Direkter Link zu AVB.

  1. Keine Antwort auf die Angebotsanfrage innerhalb der in Absatz 5 oben angegebenen Frist bedeutet nicht, dass A-Z Color die Druckdienstleistung zur Erbringung akzeptiert hat. Der im vorstehenden Satz zum Ausdruck gebrachte Grundsatz gilt auch für Angebotsanfragen von Kunden, die in ständigen Geschäftsbeziehungen mit A-Z Color stehen. Die Antwort auf die Angebotsanfrage kann per E-Mail oder mit traditioneller Post an die in der Angebotsanfrage angegebene Adresse oder an eine andere vom Kunden oder einem Dritten, der die Angebotsanfrage einreicht, angegebene Adresse zugestellt werden.
  2. (gelöscht)
  3. Der Anfragende erklärt, dass er über alle Rechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) an den zur Realisierung der Druckleistungen von A-Z Color verwendeten Materialien verfügt, soweit dies zur Realisierung dieser Leistungen erforderlich ist, insbesondere über die Rechte zur Aufzeichnung und Vervielfältigung dieser Materialien.
  4. Bei Verletzung der in Abs. 8 genannten Rechte, insbesondere Waren- oder Urheberrechte, haftet der Einreicher der Angebotsanfrage allein gegenüber Dritten. Für den Fall, dass infolge einer Verletzung der in Abs. 8 genannten Rechte gegen A-Z Color Ansprüche geltend gemacht werden oder eine Verwaltungsstrafe oder eine andere Geldstrafe verhängt wird, verpflichtet sich derjenige, der die Angebotsanfrage gestellt hat, gemäß Artikel 392 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, A-Z Color von der Verpflichtung zur Geltendmachung potenzieller Ansprüche, die sich aus der Verletzung dieser Rechte ergeben, freizustellen, sowie zur Zahlung dieser Verwaltungsstrafe oder einer anderen Geldstrafe.
  5. Die Angebotsanfrage kann die Durchführung eines Test-Nachdrucks enthalten. Bei dem Auftrag an A‑Z Color zur Durchführung eines Test-Nachdrucks ist der Kunde verpflichtet, die für die Durchführung eines Test-Nachdrucks erforderlichen zusätzlichen Kosten, z. B. Photopolymere oder Austanzeisen, zu übernehmen. Die Kosten für den Test-Nachdruck selbst sind in der Antwort auf die Angebotsanfrage in der Tabelle „Optionale Zusatzkosten“ enthalten.
  6. Die Angebotsanfrage kann die Durchführung eines Proof-Test-Nachdrucks beinhalten. Die Kosten für 1 Stück von Proof sind in der Antwort auf die Angebotsanfrage in der Tabelle "Optionale Zusatzkosten" enthalten.
  7. Die Angebotsanfrage kann die Erstellung eines grafischen Projekts beinhalten. Die Kosten im Zusammenhang mit dem im vorstehenden Satz genannten grafischen Projekt werden individuell ermittelt.
  8. Die Antwort auf die Angebotsanfrage durch A-Z Color bedeutet nicht, dass die Druckdienstleistung zur Erbringung angenommen wurde.

 

§ 3. Auftrag /Bestellung/

  1. Ist der Kunde interessiert, A-Z Color mit Erbringung einer Druckdienstleistung unter den in der Antwort auf die Angebotsanfrage angegebenen Bedingungen zu beauftragen, sendet er an die A-Z Color einen Auftrag /Bestellung/. Der Kunde muss spätestens bei der Bestellung die Adresse der elektronischen Post (E-Mail-Adresse) angeben, derer technische Funktionsfähigkeit er ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung garantiert. Die angegebene E-Mail-Adresse gilt bis sie widerrufen oder bis A-Z Color über ihre Änderung informiert wird, auch für zukünftige Aufträge /Bestellungen/zur Erbringung von Druckdienstleistungen, falls der Kunde solche Aufträge /Bestellungen/ machen wird. In diesem Fall gilt der vorherige Satz.
  2. Der Kunde sollte insbesondere durch die Einrichtung eines Spam-Filters und eines auf dem Computer (lokal und/oder bei seinem Internetdienstanbieter) installierten E-Mail-Programms den Empfang von E-Mails von A-Z Color gewährleisten. A-Z Color ist nicht verpflichtet, den Kunden auf fehlende, falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adressen hinzuweisen.
  3. Die Bestellung sollte die in der Antwort auf die Angebotsanfrage angegebene Nummer enthalten.
  4. Die Bestellung des Kunden ist für A-Z Color nicht verbindlich und ist nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss eines Vertrags. Die Annahme der Bestellung zur Ausführung /Erbringung/ setzt eine ausdrückliche Bestätigung von A-Z Color voraus, welche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail erfolgt.
  5. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere Information über das Datum der Fertigstellung der bestellten Druckdienstleistung. Die Auftragsbestätigung wird dem Kunden innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Bestellung zugesandt. Wenn es nicht möglich wird, die Auftragsbestätigung innerhalb der im vorherigen Satz genannten Frist zu versenden, wird der Kunde über die Gründe für die Verzögerung informiert. Dem Kunden stehen keine Ansprüche gegen A-Z Color wegen der im vorstehenden Satz genannten Verzögerung zu.
  6. Zusammen mit dem Empfang der Auftragsbestätigung durch den Kunden wird der Vertrag zwischen den Parteien unter den in der Antwort auf die Angebotsanfrage und der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen geschlossen. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Antwort auf die Angebotsanfrage und der Auftragsbestätigung hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
  7. Die Frist für die Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Druckdienstleistungen beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung von A-Z Color an den Kunden, jedoch nicht früher als vor dem Datum des Zahlungseingangs an A-Z Color in der in § 6 Abs. 1 AVB festgelegten Weise und der Zustellung von druckfähigen Dateien, die den in § 2 Abs. 3 AVB genannten Anforderungen entsprechen.
  8. Das Datum der Fertigstellung der bestellten Druckdienstleistung ist der Tag, an dem das Produkt aus dem Sitz von A-Z Color an den Kunden gesendet wird. Der in Tagen angegebene Fertigstellungstermin umfasst Werktage von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage beeinflussen den Zeitpunkt der Herstellung und Lieferung und können zu einer Verschiebung des Liefertermins des Produkts führen. Bei der Produktion mit Nicht- Standard-Materialien wird das Datum der Fertigstellung des Auftrags individuell auf der Grundlage der Bestätigung des Lieferdatums des Rohmaterials bestimmt.
  9. A-Z Color kann trotz Zusendung der Auftragsbestätigung an den Kunden innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Tag, an dem A-Z Color von dem Auftreten eines der folgenden Ereignisse Kenntnis erlangt, von der Erbringung der akzeptierten Druckdienstleistung zurücktreten:
  • wenn sich aus von A-Z Color unabhängigen Gründen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, oder Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, die Erbringung dieser Dienstleistung als unmöglich oder übermäßig schwierig herausgestellt hat,
  • bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist der Rechnung durch den Kunden oder den von A-Z Color ausgestellten Rechnungen,
  • in dem in § 5 Abs. 17 AVB genannten Fall,
  • wenn der Kunde den Endpreis für die Erbringung der von A-Z Color angebotenen Druckdienstleistung nicht akzeptiert.
  1. Betriebsstörungen – sowohl im Werk von A-Z Color als auch im Werk seines Lieferanten oder Spediteurs, wie Streik, Aussperrung oder andere Fälle höherer Gewalt - berechtigen die Vertragsparteien nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Kunde erklärt, dass er mit der Verlängerung der Frist zur Auftragsfertigstellung nicht einverstanden ist. Liegt keine Erklärung des Kunden im Sinne des vorstehenden Satzes vor, so verschiebt sich die vereinbarte Fertigstellungszeit für die Druckdienstleistungen automatisch um die Zeit der durch die Betriebsstörung bedingten Verzögerung, ohne dass es der entsprechenden Erklärungen einer der Vertragsparteien bedarf.
  2. In den in Absätzen 9 und 10 bestimmten Fällen, stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen A-Z Color zu, einschließlich der Aufforderung zur Minderung des Preises, mit Ausnahme der Situation, in der der Kunde durch vorsätzliches Verschulden von A-Z Color einen Schaden erlitten hat.
  3. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er die physikalisch-chemischen Eigenschaften des von der Bestellung umfassten Produkts und seine Zweckbestimmung kennt und weiß, in welche Art und Weise das Produkt zu lagern, zu verwenden und zu transportieren ist.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber A-Z Color auffordert, eine Rechnung für die Erbringung der Druckdienstleistung an einen Dritten auszustellen, wozu A-Z Color zugestimmt hat, als Kunde gilt dann das Subjekt, das die Bestellung gemacht hat. A-Z Color ist berechtigt, die Ausstellung der im vorstehenden Satz genannten Rechnung von der Zustellung der Zustimmung dieses Dritten zur Ausstellung der betreffenden Rechnung an sie abhängig zu machen.
  5. Höhere Gewalt ist auch als eine Situation zu verstehen, in der im Zeitraum ab dem Tag der Antwort auf die Angebotsanfrage eines bestimmten Kunden bis zum Tag, an dem A-Z Color den Endpreis des für die Herstellung des Produkts für diesen Kunden erforderlichen Materials erfuhr, der Preis des gegenständlichen Materials um mehr als 5% gegenüber dem Preis dieses Materials am Tag der Erteilung der Antwort auf die Angebotsanfrage des Kunden gestiegen ist.

 

§ 4. Preise

  1. Die in der Angebotsanfrage und der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind geschätzte Preise, die sich ändern können, wenn sich der Preis des für die Herstellung des Produkts erforderlichen Materials in dem Zeitraum ab dem Tag der Erteilung der Antwort auf die Angebotsanfrage bis zum Tag der Lieferung dieses Materials an A-Z Color ändert.
  2. Alle angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass sich die in der Bestellung enthaltenen und von der Angebotsanfrage erfassten Dateien bei deren Einreichung nicht ändern und spätestens 3 (drei) Werktage nach Eingang der Bestellung die in Anlage 1 zu AVB genannten druckbaren Dateien zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 5. Auftragsabwicklung

  1. A-Z Color realisiert in der Regel alle Aufträge nur auf der Grundlage der vom Kunden zum Druck bereitgestellten Dateien. Zur Herstellung des Produkts werden die A-Z Color gehörenden Materialien und technische Mittel verwendet, es sei denn, die in den Absätzen 2 und 3 erwähnten Verträge zwischen A-Z Color und dem Kunden, sehen etwas anderes vor.
  2. A-Z Color kann auf Wunsch des Kunden auch eine Druckdienstleistung auf dem vom Kunden anvertrauten Material erbringen. In einer solchen Situation trägt der Kunde die volle Verantwortung für die qualitativen und quantitativen Probleme von Materialien und Rohstoffen. In dem im ersten Satz dieses Absatzes genannten Fall soll der Vertrag insbesondere die Art und Weise und das Datum der Lieferung von Materialien an A-Z Color, die Art ihrer Lagerung und die Art der Abrechnung ihres Überschusses bestimmen. Wenn die Lagerzeit der Materialien länger ist als die für die Erbringung der Druckdienstleistung erforderliche und bestimmte Zeit, hat der Kunde das Material selbst zu versichern und die Lagerkosten der Materialien, die für A-Z Color entstehen, zu decken.
  3. A-Z Color ist berechtigt - im Auftrag und auf Gefahr und Kosten des Kunden - die für die Erbringung der Druckdienstleistung erforderlichen Materialien und Rohstoffe auch bei einem anderen Lieferanten zu bestellen. Die Bestimmungen von AVB gelten für die Leistung an dem von einem anderen Lieferanten bestellten Material, wobei das Produkt, das aus Materialien und Rohstoffen, auf die im vorherigen Satz Bezug genommen wird, hergestellt wird, als Nicht-Standard-Material behandelt wird. In der im vorstehenden Satz genannten Situation trägt der Kunde die volle Verantwortung für Qualitäts- und Quantitätsprobleme von Materialien und Rohstoffen und Verzögerungen aufgrund des Verschuldens des von ihm bestimmten Lieferanten. Wenn die Lagerzeit der im vorherigen Satz genannten Materialien und Rohstoffe länger ist als die für die Erbringung der Druckdienstleistung erforderliche und bestimmte Zeit, hat der Kunde das Material und den Rohstoff selbst zu versichern und die Kosten für die Lagerung der Materialien und Rohstoffe, die A-Z Color entstehen, zu decken.
  4. Alle Projekte werden dem Kunden vor dem Druck zur Zustimmung vorgelegt. Jede Projektdatei soll vom Kunden sorgfältig geprüft werden (Inhalt, Layout, Abmessungen, Biegelinien, Perforation usw.). Die vom Kunden erhaltene Zustimmung der zugesandten Projektdatei bedeutet, dass genau diese Datei zur Erbringung der Druckdienstleistung verwendet wird. Für die Lesbarkeit und den Inhalt des nicht den geltenden Standards für den Flexodruck entsprechenden Barcodes/QR-Codes ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die an A-Z Color übergebenen Dateien, auf deren Grundlage die Druckdienstleistung zu erbringen ist, vor ihrer Übergabe sorgfältig zu überprüfen, da A-Z Color sie nicht auf Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit oder auf Vollständigkeit, Erhaltung der Seitenreihenfolge oder das Fehlen anderer offensichtlicher Fehler überprüft. Die vom Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Gegenstände (einschließlich Datenträger) unterliegen nicht der Prüfpflicht seitens A-Z Color. Bei der Übergabe der im ersten Satz dieses Absatzes genannten Dateien soll der Kunde immer die neueste Version des entsprechenden Antivirenprogramms für den Computer verwenden, bevor er sie sendet. Der Schutz der im vorherigen Satz genannten Dateien liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. A-Z Color ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der im vorherigen Satz genannten Dateien anzufertigen.

4a. Nachdem der Kunde die in Ziffer 4 genannte Designdatei abgenommen hat, kann er A-Z Color mitteilen, dass er den Zieldruck aus der zuvor abgenommenen Designdatei individuell abnehmen möchte (nachfolgend "Einzelabnahme des Zieldrucks"). Der mitgeteilte Wunsch des Kunden nach Einzelabnahme des Zieldrucks bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von A-Z Color. Die Einzelabnahme des Zielausdrucks erfolgt, sofern am Sitz von A-Z Color vorhanden, durch die Unterschrift des Kunden auf dem Zielausdruck. Die Einzelabnahme des Zielausdrucks durch den Kunden kann auch über Instant Messaging erfolgen, wobei der Kunde das von A-Z Color über dieses Instant Messaging übermittelte Foto oder Video des Zielausdrucks annimmt. Hat der Kunde eine Einzelabnahme des Zielausdrucks, auch über den Instant Messenger, vorgenommen, so ist der Kunde nicht zur Reklamation berechtigt und es stehen ihm keine Ansprüche gegen A-Z Color zu, einschließlich der Forderung einer Preisminderung, es sei denn, der Kunde ist durch vorsätzliches Verschulden von A-Z Color geschädigt worden.

  1. Wenn die Dateien die in der Anlage Nr. 1 zu AVB festgelegten Anforderungen nicht erfüllen oder von einem anderen Mangel betroffen sind und A-Z Color die Druckdienstleistung in der in Absatz 4 oben angegebenen Weise erbringt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf eigenes Risiko A-Z Color beauftragt hat, die Druckdienstleistung auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Dateien durchzuführen, ohne diese zuvor zu korrigieren oder zu konvertieren. Im Fall von den Anforderungen in der Anlage Nr. 1 zu AVB nicht entsprechenden Dateien garantiert A-Z Color die Erbringung einer fehlerfreien Druckdienstleistung gemäß der Bestellung oder Auftragsbestätigung oder den Erwartungen des Kunden nicht. In dem im vorstehenden Satz genannten Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche gegenüber A-Z Color zu, einschließlich der Aufforderung zur Minderung des Preises, mit Ausnahme der Situation, in der dem Kunden ein Schaden durch vorsätzliches Verschulden von‑ A-Z Color entstanden ist.
  2. A-Z Color ist verpflichtet, das Produkt gemäß den Prinzipien der Druckkunst herzustellen, was der Herstellung des Produkts gemäß den Anforderungen der Normen und Zertifikate von A-Z Color gleichkommt. Mit der Zustimmung zu AVB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, das Qualitätskriterium für das bestellte Produkt zu akzeptieren, das sich aus den Normen und Zertifikaten von A-Z Color ergibt. Abweichungen von dem sich aus den Normen und Zertifikaten von A-Z Color ergebenden Standard sind nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zulässig, welcher in der Angebotsanfrage angegeben und in der vom Kunden gemachten Bestellung akzeptiert und bestätigt wird.
  3. Bis zur Absendung der Auftragsbestätigung wird A-Z Color nur die für die Ausführung und Vorbereitung des Vertrags erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
  4. Wenn der Kunde den Proof-Test-Nachdruck akzeptiert, wird der Auftrag auf der Grundlage des akzeptierten Proof-Test-Nachdrucks ausgeführt, der die vorherigen, in der Bestellung oder der Auftragsbestätigung angegebenen Vereinbarungen der Parteien ersetzt, es sei denn, aus der vom Kunden schriftlich oder per E-Mail erhaltenen ausdrücklichen Information sich auf etwas anderes ergibt.
  5. Der Kunde wird von A-Z Color über alle Umstände, die die rechtzeitige Erfüllung des Vertrags gefährden, sowie über die ergriffenen Abhilfemaßnahmen informiert. Unmittelbar nach Beendigung des Produktherstellungsprozesses wird A-Z Color die Qualität des Produkts überprüfen und im Falle seiner positiven Genehmigung das Produkt vertragsgemäß verpacken und den Kunden über Bereitschaft zur Herausgabe oder zum Transport des Produkts an den vereinbarten Ort informieren.
  6. Die Herausgabe der Produkte aus dem Lager von A-Z Color wird jeweils durch einen Frachtbrief oder ein "WZ"-Dokument /“externe Herausgabe aus dem Lager“/ bestätigt, in der insbesondere: die Art, Menge und das Gewicht der Produkte, das Datum und die Uhrzeit der Herausgabe und die Person oder Organisation, die diese Produkte erhält, aufgezeichnet werden. A-Z Color verpflichtet sich, die Produkte gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen zu liefern.
  7. Im Falle der Lieferung des Produkts außerhalb der Republik Polen entscheiden die Vertragsparteien, welche Version der Incoterms sie zu verwenden beabsichtigen, und schließen sie unter Angabe des Lieferorts des Produkts in den Vertrag ein.
  8. Die Produkte gelten als vorbehaltlos angenommen, wenn der Kunde A-Z Color nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Menge oder Qualität der gelieferten Produkte informiert. Bei Beanstandungen während der Lieferung selbst (sichtbare Schäden) ist der Kunde verpflichtet, in Anwesenheit des Kuriers ein Schadensprotokoll anzufertigen, welches Grundlage für eine Reklamation der Kurier-/Transportdienstleistung ist.
  9. A-Z Color deckt die Kosten für den Transport zu einem vom Kunden angegebenen Ort auf dem Gebiet von Polen ab, mit der Maßgabe, dass der für das Produkt in Rechnung gestellte Betrag mindestens 1.500 PLN (eintausendfünfhundert PLN) netto beträgt. Der im vorstehenden Satz genannte Betrag besteht nur aus dem Endpreis der Forderungen für das fertige Produkt und die Verpackung, ohne zusätzliche Kosten, z. B. die Kosten für Photopolymere, Austanzeisen, Vergoldungsmatrizen und andere Elemente, aus denen sich die „Lagerkosten“, falls vorhanden, zusammensetzen. Für Aufträge, deren Wert 1.500 PLN (eintausendfünfhundert PLN) netto nicht übersteigt, betragen die Kosten für den Transport zu einem vom Kunden angegebenen Ort in Polen 25 PLN (fünfundzwanzig PLN) für jedes Paket bis zu 25 (fünfundzwanzig) kg. Im Falle eines Frachtprodukts bedeutet kostenlose Lieferung eine Lieferung an die erste abschließbare Tür des Gebäudes, an das das Produkt geliefert werden soll.
  10. Im Falle des Versands von Produkten auf Euro-Transportpaletten werden die Kosten einer solchen Palette der Rechnung hinzugefügt, über deren Höhe der Kunde in der Antwort auf die Angebotsanfrage oder im Rahmen der späteren Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien über die Erbringung von Druckdienstleistungen informiert wird.
  11. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Produkte an den Kunden – oder an einen vom Kunden bevollmächtigten Dritten, einschließlich des Frachtführers oder Spediteurs - auf den Kunden über.
  12. Die Zustellung der Produkte erfolgt während der Arbeitszeiten des Zustellers. Die Abwesenheit des Kunden an der Lieferadresse führt dazu, dass dem Kunden zusätzliche Gebühren für die zweite und dritte Lieferung in Rechnung gestellt werden. Die Kosten der Rücksendung im Falle der Unmöglichkeit der Zustellung werden der Rechnung ebenfalls hinzugefügt, wenn die Unmöglichkeit der Zustellung vom Kunden verursacht wurde.
  13. In dem Fall, wenn der Kunde die bestellten Produkte nicht abholt oder ihre Annahme verweigert, hat A-Z Color das Recht, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden oder per E-Mail und Festlegung einer Frist von 7 Tagen (sieben Tagen) für die Abholung der gegenständlichen Produkte diese auf Kosten und Risiko des Kunden in das Lager von A-Z Color zu nehmen und den Kunden zur Erstattung der Lagerkosten aufzufordern. Die im vorstehenden Satz genannte Benachrichtigung enthält Angaben zu den Lagerkosten. Nach 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag der Einlagerung der im ersten Satz dieses Absatzes genannten Produkte in das Lager ist A-Z Color auch berechtigt, von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wodurch dem Kunden der Kaufpreis der betreffenden Produkte zurückerstattet wird und sein Eigentum auf A-Z Color übergeht. Wenn der Kunde den vereinbarten Liefertermin verlängert oder das Produkt nicht annimmt, hat A-Z Color das Recht, diesem Kunden zusätzlich die Kosten für die Lagerung des Produkts in Höhe von 2% (zwei Prozent) des Wertes des bestellten Produkts für jeden Tag seiner Lagerung in Rechnung zu stellen.
  14. A-Z Color stellt MwSt.-Rechnungen aus. Die Mehrwertsteuer in Höhe des anwendbaren Satzes wird der Vergütung von A-Z Color hinzugerechnet. Sofern die Parteien des Vertrags über die Erbringung von Druckdienstleistungen nichts anderes vereinbaren, werden die ersten drei Bestellungen auf der Basis der Pro-forma-Rechnung und nachfolgende Bestellungen mit einer Zahlungsfrist von höchstens 21 (einundzwanzig) Tagen ausgeführt.
  15. Das Original der MwSt.-Rechnung wird dem Kunden per Einschreiben oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse zugesandt oder dem Kunden persönlich ausgehändigt. Die Berichtigungsrechnungen und Rechnungsduplikate werden auf die gleiche Weise wie im vorigen Satz beschrieben übermittelt. Das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem der vom Kunden gezahlte Betrag auf dem Bankkonto von A-Z Color gutgeschrieben wird.
  16. Für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsfrist einer von A-Z Color zu seinen Gunsten ausgestellten Rechnung nicht einhält, behält sich A-Z Color das Recht vor, die Realisierung der Bestellung auszusetzen, bis die Rückstände beglichen sind. In dem im vorstehenden Satz genannten Fall verlängert sich die Realisierung der Bestellung um den Zeitraum des Zahlungsverzuges, und dem Kunden stehen keine Ansprüche gegen A-Z Color auf Ersatz des aus der Realisierungsverzögerung der Bestellung resultierenden Schadens zu.
  17. Dem Kunden werden nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden oder die daraus resultierenden Herstellungskosten im Falle einer Stornierung der Bestellung zusätzlich in Rechnung gestellt. Zu den nachträglichen Änderungen, auf die im vorherigen Satz Bezug genommen wird, gehören auch Wiederholungen von Proof-Test-Nachdrucken, die der Kunde aufgrund geringfügiger Abweichungen der Ausdrucke vom Muster verlangt. Als Muster im Sinne des vorstehenden Satzes gilt das von A-Z Color im Rahmen der Bestellung erstellte grafische Projekt, das vom Kunden  zu genehmigen ist und was den Vertragsabschluss ermöglicht und gleichzeitig das Farbmuster für den Drucker (das durch einen Farbtest erreicht wird).
  18. Im Falle von Druckdienstleistungen unter Verwendung von Polymerplatten werden sie von A-Z Color für einen Zeitraum von 18 (achtzehn) Monaten ab dem Datum der letzten Bestellung einer bestimmten Polymerplatte aufbewahrt, und danach werden sie aufgrund des Verlusts ihrer Eigenschaften zerstört. In dem im vorstehenden Satz genannten Fall stehen dem Kunden insoweit keine Ansprüche gegen A-Z Color zu. Die Parteien erklären übereinstimmend, dass in dem Fall, wenn die Druckdienstleistungen von A-Z Color unter Verwendung von Polymerplatten erbracht werden, welche im Zusammenhang mit ihrem Kauf im Rahmen dieser Druckdienstleistungen in das Eigentum des Kunden übergegangen sind, und der Kunde die in seinem Eigentum befindlichen Polymerplatten nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abholt, ist A-Z Color berechtigt, diese Polymerplatten auf eigene Kosten zu vernichten, womit der Kunde einverstanden ist und gleichzeitig auf diesbezügliche Ansprüche gegen A-Z Color verzichtet.
  19. Die Dateien, die an A-Z Color vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden 18 (achtzehn) Monate nach dem Datum der letzten Bestellung, die mit der betreffenden Datei realisiert wurde, vernichtet. In dem im vorstehenden Satz genannten Fall stehen dem Kunden insoweit keine Ansprüche gegen A-Z Color zu.

 

§ 6. Zahlungen

  1. Der Kunde wird während des Bestellvorgangs über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden informiert. Sofern eine bestimmte Zahlungsmethode nichts anderes angibt, z. B. Online-Zahlung oder Zahlung gegen Nachnahme, sollte die Zahlung ohne Abzüge auf die von A-Z Color angegebene Bankkontonummer erfolgen, spätestens unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden, es sei denn, der Kunde und A-Z Color vereinbaren etwas anderes.
  2. Andere Zahlungsarten für Druckdienstleistungen als die von A-Z Color im Rahmen der Bestellung angebotenen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von A-Z Color unter Androhung der Nichtigkeit gültig. In der Regel werden Schecks und Wechsel von A-Z Color nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
  3. Der Kunde kann verpflichtet werden, eine Vorauszahlung in der Höhe zu leisten, die mit A-Z Color vereinbart wurde, jedoch nicht weniger als 30 % (dreißig Prozent) des Wertes der gesamten Bestellung. Die Vorauszahlung ist vor Beginn der Realisierung der Bestellung fällig und bedingt die Annahme der Bestellung zur Realisierung
  4. A-Z Color kann auch eine Vorauszahlung verlangen, falls die Ausführung des Vertrags die Vorbereitung von mehr Papier oder Pappe, speziellen Materialien oder Vorbereitungsarbeiten erfordert.
  5. A-Z Color ist berechtigt zu entscheiden, dass die Realisierung einer vom Kunden gemachten Bestellung, insbesondere einem neuen Kunden, nur mit 100% (hundertprozentiger) Vorauszahlung begonnen werden kann.
  6. Wenn sich nach Abschluss des Vertrags herausstellt, dass aufgrund der schlechten Situation des Kunden die von ihm geforderte Zahlung unsicher ist, kann A-Z Color eine Vorauszahlung verlangen, das noch nicht versandte Produkt zurückbehalten oder die weitere Zusammenarbeit aussetzen. In den im vorstehenden Satz genannten Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, Ansprüche gegen A-Z Color geltend zu machen, außer in Fällen, in denen dem Kunden ein Schaden durch vorsätzliches Verschulden von A-Z Color entstanden ist. Die in diesem Absatz genannten Rechte stehen auch A-Z Color zu, wenn der Kunde mit der Bezahlung anderer Druckdienstleistungen in Verzug gerät.
  7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in doppelter Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet (Höchstzinsen gemäß Artikel 481 § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das im vorstehenden Satz genannte Recht schließt nicht aus, dass A-Z Color weitere oder höhere Ansprüche aus dem Verzug geltend machen kann.
  8. A-Z Color hat das Recht, jede Zahlung des Kunden zuerst für die fälligen Verzugszinsen und nach Tilgung dieser Zinsen für Verbindlichkeiten mit dem ältesten Zahlungstermin gutzuschreiben, unabhängig von der Angabe des Kunden über die Art der Abwicklung dieser Zahlung.
  9. Der Kunde, der bei der Bestellung eine gültige Steueridentifikationsnummer angibt, erklärt damit ausdrücklich, dass die angegebene Steueridentifikationsnummer für alle Bestellungen, einschließlich späterer Bestellungen, gilt. Sie ist so lange gültig, bis A‑Z Color per Einschreiben oder E-Mail eine Mitteilung bekommt, dass die Steueridentifikationsnummer nicht mehr verwendet werden soll.

 

§ 7. Reklamationen und Garantien

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Quantität und Qualität der an ihn gelieferten Produkte unverzüglich zu überprüfen. Die Frist für die Reklamation bei A-Z Color bezüglich einer falschen Menge von Produkten beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Datum ihrer Lieferung an den Kunden. Nach Ablauf der im vorherigen Satz genannten Frist werden Produktmengenreklamationen nicht mehr berücksichtigt.
  2. Die Frist für die Reklamationen von A-Z Color bezüglich der Qualität der Produkte beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Datum, an dem der Kunde die Fehler dieser Produkte entdeckt hat, jedoch nicht später als innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Datum der Lieferung der Produkte an den Kunden. Nach Ablauf einer der im vorherigen Satz genannten Fristen werden Reklamationen über beanstandete Qualität der Produkte nicht berücksichtigt.
  3. Die Reklamationen müssen, um wirksam zu sein, schriftlich an die Adresse des Firmensitzes von A‑Z Color oder elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: reklamh0acje@azcolor.com.pl.
  4. Der Inhalt der Reklamation soll eine Beschreibung der Qualitäts- oder Quantitätsbeanstandungen der Produkte von A‑Z Color enthalten, die genaue Menge und Art der Produkte angeben, auf die sich die Beanstandungen beziehen, und angeben, was der Reklamierende verlangt.
  5. A-Z Color antwortet auf Reklamationen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum ihres Eingangs.
  6. Eine Reklamation ist in den in § 5 Abs. 5 AVB genannten Fällen nicht berechtigt, mit Ausnahme der Situation, in der der Kunde auf Verlangen von A-Z Color eine Datei gemäß Anlage 1 zu AVB zugesandt hat.
  7. Reklamationen, die sich ausschließlich darauf stützen, dass der Kunde die in der Anlage 1 zu AVB aufgeführten Hinweise zu den Anforderungen an die Druckdateien nicht beachtet hat, sind nicht zulässig.
  8. Solange die vertraglich vorgesehene Zweckskonformität erhalten bleibt, sind die im Handel als üblich akzeptierte Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen sind geringfügige Farbunterschiede unabhängig von der Art der Herstellung kein Fehler. Dies gilt auch für Farbunterschiede bei Bestellungen, die bereits in A-Z Color gedruckt wurden. Gleiches gilt für die Unterschiede zwischen den Materialien (z.B. digitale Prüfung, Testdrucke) und dem fertigen Produkt.
  9. Aufgrund der Unterschiede in der Darstellung der Farben auf den Bildschirmen und der beim Ausdruck verwendeten Technologie kann die mangelnde Farbkompatibilität zwischen dem fertigen Ausdruck und dem Bild auf dem Bildschirm nicht die Grundlage für eine Reklamation sein.
  10. Aufgrund der Spezifikation der Druckmaschinen und des Druckfertigungsprozesses sind folgende Abweichungen zulässig:
  1. Für flexo - delta 2-2,5,
  2. Farbunterschiede für CMYK-Farben - optische Dichte für jede Farbe in der Toleranz D +/- 0,3,
  3. Farbunterschiede bei Pantone-Farben - in der maximalen Toleranz (Delta E) ΔE = 3,
  4. Unterschiede bei Druckfarbpassen - in der Toleranz von +/- 0,25 mm,
  5. Unterschiede bei Passen von cold stamping und grafischen Elementen - in der Toleranz von +/- 0,5 mm,
  6. Unterschiede bei Passen von Lacken und grafischen Elemente - in der Toleranz von +/- 0,5 mm,
  7. Unterschiede bei Passen beim Ausstanzen - in der Toleranz von +/- 0,5 mm,
  8. Unterschiede bei Glanzgrad von Lacken - in der Toleranz von +/- 20%,
  9. aus technologischen Gründen wird eine Toleranz pro Auflagevolumen von +/- 10% bei Bestellung über 5 000 Stück und +/- 15% bei Bestellung unter 5 000 Stück angenommen, vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 11.
  1. Abweichungen gemäß vorstehendem Absatz 10 dürfen keine Grundlage für Reklamation darstellen. Im Fall von höherer Gewalt können Abweichungen, die die in Absatz 10 Punkt 9) oben angegebenen Werte überschreiten, nicht Grundlage für Reklamation sowie für etwaige Ansprüche des Kunden gegen A-Z Color sein.
  2. Die Mängel eines Teils des gelieferten Produkts berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Lieferung des Produkts zu reklamieren, es sei denn, die Teillieferung ist aus Sicht des Kunden nicht zweckmäßig.
  3. Im Falle einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, die beanstandeten Produkte zum Zwecke einer möglichen Sichtprüfung unter Beteiligung von A-Z Color zu sichern. Die Sichtprüfung findet zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Termin statt. Weigert sich der Kunde, die im vorherigen Satz genannte Sichtprüfung durchzuführen oder er erscheint nicht zum vereinbarten Sichtprüfungstermin, können diese Umstände eine Grundlage für die Verweigerung der Annahme der Reklamation durch A-Z Color darstellen.
  4. Um die Reklamation zu prüfen, kann A-Z Color den Kunden auffordern, ein Teil oder alle reklamierten Produkte an den Sitz von A-Z Color zu senden. Im Falle einer berechtigten Reklamation gehen die im vorstehenden Satz genannten Transportkosten zu Lasten von A‑Z Color. Unterlassung des Kunden, die im ersten Satz dieses Absatzes genannten reklamierten Produkte zu senden, kann für A-Z Color Grundlage sein, die Annahme der Reklamation zu verweigern.
  5. Die Reklamationen im Zusammenhang mit Schäden der Sendung von Produkten werden von A-Z Color auf der Grundlage eines Schadensprotokolls geprüft, das vom Kunden zusammen mit dem Spediteur beim Empfang der gegenständlichen Sendung erstellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, eine fotografische Dokumentation der beschädigten Sendung zu erstellen. Fehlen des im ersten Satz dieses Absatzes genannten Schadensprotokolls kann für A-Z Color Grundlage sein, Annahme der Reklamation zu verweigern.
  6. Während des Zeitraums der Bearbeitung der Reklamation durch A-Z Color ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung von irgendwelchen fälligen Forderungen von A-Z Color zurückzuhalten, mit Ausnahme von Forderungen für die reklamierten Produkte. Der vorstehende Satz gilt auch für eine Situation, in der nur ein Teil der gemeinsam in Rechnung gestellten Produkte reklamiert wird.
  7. A-Z Color gewährt eine 6-monatige Garantie für sleevs und eine 12-monatige Garantie für Etiketten. Die im vorstehenden Satz genannten Fristen beginnen mit dem folgenden Tag nach der Herstellung der Druckerzeugnisse. Die Inanspruchnahme der in diesem Absatz genannten Gewährleistungsrechte erfordert für ihre Wirksamkeit eine schriftliche Mitteilung an die Adresse des Sitzes von A-Z Color oder in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse: jgawry9mch@azcolor.com.pl.
  8. Die Voraussetzung dafür, dass der Kunde die in diesem Absatz von AVB genannten Garantieansprüche behält, ist die Einhaltung der Bedingungen für die Lagerung der Produkte durch den Kunden, die über die Website https://azcolor.com.pl/gwarancje zur Verfügung gestellt werden. Der Zugangscode zu den auf der im vorherigen Satz genannten Website veröffentlichten Dokumenten wird von A-Z Color dem Kunden auf seine individuelle an die folgende E-Mail-Adresse zugesandte Anfrage zur Verfügung gestellt: kgolaszez.89fwska@azcolor.com.pl.
  9. Im Rahmen des Reklamationsverfahrens kann der Kunde von A-Z Color verlangen, den Preis zu mindern, die Ware zu reparieren oder sie durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 20. Der Kunde hat auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, jedoch nur, wenn der die Grundlage für die Reklamation darstellende Mangel wesentlich ist und von A-Z Color gemäß dem in diesem Absatz von AVB dargelegten Verfahren anerkannt wird. Der Formularmuster für das Zurücktreten vom Vertrag ist als Anlage Nr. 3 zu AVB beigefügt.
  10. A-Z Color kann die Forderung des Kunden ablehnen, wenn die von ihm gewählte Methode zur Geltendmachung von Ansprüchen unmöglich zu erfüllen ist oder im Vergleich zu einer anderen übermäßige Kosten erfordern würde. A-Z Color kann den Austausch einer Sache durch eine mangelfreie Sache oder die Beseitigung eines Mangels auch dann verweigern, wenn die Gesamtkosten der Ausübung des vom Kunden gewählten Anspruchs den Preis des Produkts übersteigen.
  11. Die in diesem Absatz enthaltenen Regelungen ersetzen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Gewährleistung für Mängel, die gemäß Artikel 558 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen sind.

 

§ 8. Ausschlüsse

  1. Dieser Paragraph von AVB legt Ausnahmen von den Bestimmungen von AVB fest, falls es sich bei dem Subjekt, das die Erbringung von Druckdienstleistungen bestellt, um eine natürliche, Gewerbe führende Person handelt.
  2. Beim Abschluss eines Vertrages mit einer natürlichen Person kann sich A-Z Color auf die Erklärung dieser Person stützen, ob sie Anspruch auf den Status einer natürlichen Gewerbe führenden Person hat oder nicht. In der im vorstehenden Satz genannten Situation ist A-Z Color nicht verpflichtet, weitere Analysen zur Feststellung dieses Status durchzuführen, es sei denn, A-Z Color erfährt es, dass die Erklärung der natürlichen Person unwahr war. Der Kunde wird über eine eventuelle Überprüfung seitens A-Z Color auf der Website von A-Z Color informiert, ob der Kauf einen beruflichen Charakter hatte oder nicht.
  3. Die Erklärung der in Absatz 2 genannten natürlichen Person kann beispielsweise darin bestehen, dass die natürliche Person bei der Bestellung vollständige Daten über ihre Gewerbetätigkeit, einschließlich NIP /USt-Id.-Nr./ und REGON /Gewerberegisternummer/, angibt. A-Z Color kann diese Informationen auf jeder Etappe der Vertragsrealisierung anfordern. In einer solchen Situation (d. h. nach Bereitstellung von NIP /USt-Id.-Nr./ und REGON /Gewerberegisternummer/ vom Kunden) kann A-Z Color bei Erhalt der Bestellung und Abschluss des Vertrages mit dem Kunden davon ausgehen, dass der Kunde die Handlung in direktem Zusammenhang mit seiner Gewerbetätigkeit ausführt.
  4. Bei der Bestellung von Druckdienstleistungen kann der Kunde auch zusätzliche Informationen angeben, dass dieser Vertrag beruflichen Charakter trägt - A-Z Color kann den Kunden jedes Mal auffordern, diese Informationen schon bei der Angebotsanfrage durch den Kunden anzugeben.
  5. Die Überprüfung von A-Z Color, ob es sich bei dem Kauf um beruflichen Charakter handelte oder nicht, kann auch bei der Meldung von Rücksendungen, Reklamationen oder der Prüfung der Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag erfolgen.
  6. Da es sich bei dem Gegenstand der Druckdienstleistung um eine nicht vorgefertigte, nach den spezifischen Vorgaben des Kunden hergestellte oder den individuellen Bedürfnissen des Kunden entsprechende Sache handelt, steht einer natürlichen, Gewerbe führenden Person vorbehaltlich § 7 Abs. 19 Satz 2 von AVB das Recht nicht zu, von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder Fernabsatzvertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (einheitlicher Text Dz. U. /das poln. Gesetzblatt/ aus dem Jahr 2020, Pos. 287 mit Änderungen) zurückzutreten.
  7. In dem im § 3 Abs. 9 Pkt. 4) von AVB genannten Fall kann eine natürliche, Gewerbe führende Person von dem mit A-Z Color geschlossenen Vertrag innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach dem Tag zurücktreten, an dem sie Informationen über den Endpreis der Druckdienstleistung von A-Z Color bekommen hat.
  8. Der Endpreis der Druckdienstleistung für eine natürliche, Gewerbe führende Person darf nicht um mehr als 30% höher sein als der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis.
  9. Die folgenden Bestimmungen von AVB gelten nicht für eine natürliche, Gewerbe führende Person: § 2 Abs. 3 zweiter Satz, § 5 Abs. 2 dritter Satz, Abs. 5 zweiter und dritter Satz und Abs. 12, § 7 Abs. 1 bis 3, Abs. 6 bis 12, Abs. 13 dritter Satz, Abs. 14 zweiter und dritter Satz, Abs. 15, Abs. 17 dritter bis 21. Satz und § 10.

 

§ 9. Zurückbehaltung des Eigentums, Abzüge

  1. Im Geschäftsverkehr ist A-Z Color berechtigt, vom Kunden gelieferte Druckunterlagen, Manuskripte, Rohstoffe und sonstige Gegenstände gemäß Artikel 488 und 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge aus der Geschäftsverbindung zurückzubehalten.
  2. Das gelieferte Produkt bleibt Eigentum von A-Z Color, bis der Kunde eine vollständige Zahlung für alle ab dem Datum der Rechnungsstellung (Rechnung oder Kassenzettel) entstandenen Forderungen leistet.
  3. A-Z Color ist gemäß Artikel 192 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Hersteller und behält das Eigentumsrecht an dem Produkt auf allen Etappen der Verarbeitung. Wenn Dritte am Verarbeitungsprozess beteiligt sind, ist das Eigentumsrecht von A-Z Color auf den Betrag der Rechnung (des Kassenzettels) für das Produkt beschränkt, dessen Eigentum zurückbehalten bleibt.
  4. A-Z Color hat das Recht, die Beträge seiner Forderungen von den aktuellen oder zukünftigen Forderungen des Kunden abzuziehen. Dem Kunden steht kein solches Recht zu, es sei denn, A-Z Color und der Kunde vereinbaren durch einen schriftlichen Anhang zum Vertrag etwas anderes.

 

§ 10. Haftungsumfang von A-Z Color

  1. Jegliche Haftung von A-Z Color für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag, einschließlich der Haftung für Mängel am Produkt, deckt Schäden ab, die der Kunde gemäß den in den Bestimmungen des geltenden Rechts festgelegten Voraussetzungen tatsächlich erleidet und dokumentiert, d. h. ausschließlich infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von A-Z Color, unabhängig von der Grundlage dieser Haftung, darf 30% (dreißig Prozent) des Nettowertes der Druckdienstleistung, auf welche sich die die Haftung von A-Z Color zutreffenden Umstände beziehen, nicht überschreiten.
  2. Jede Haftung von A-Z Color, unabhängig von der Grundlage dieser Haftung, umfasst nicht den Ersatz von Schäden im Zusammenhang mit entgangenem Nutzen, entgangenem Gewinn, Produktionsverlusten, Verlust des Ansehens auf dem Markt, Verlust von Kunden, Rücktritt des Auftragnehmers des Kunden vom Vertrag und der Haftung des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer des Kunden.
  3. A-Z Color haftet für bestimmte Eigenschaften des Produktes oder für die Konformität des gelieferten Produktes mit den Zwecken des Kunden nur unter der Bedingung, dass es dem Kunden eine schriftliche Zusicherung gegeben hat, dass das Produkt bestimmte Eigenschaften aufweist oder dass es für diese Zwecke nützlich ist.
  4. Vorbehaltlich des § 7 von AVB gelten die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.

 

§ 11. Geschäftspraktiken, Datenarchivierung

  1. Im Geschäftsverkehr gelten die Handelsbräuche in der Druckindustrie (z. B. keine Verpflichtung zur Ausgabe von Halbfertigprodukten wie: Dateien, Lithografien, Druckplatten, die für die Herstellung des entsprechenden Endprodukts hergestellt werden), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Ab der Übergabe des Produkts in seiner endgültigen Form an den Kunden oder eine von ihm verpflichtete Person werden die dem Kunden zugeschriebenen Materialien, insbesondere Dateien und Datenträger, von A-Z Color nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung archiviert. Wenn die im vorstehenden Satz genannten Materialien versichert werden sollen, ist der Kunde dazu verpflichtet.

 

§ 12. Vertraulichkeit der Daten

  1. A-Z Color und der Kunde und die am Abschluss und der Durchführung des Geschäfts beteiligten Personen sind verpflichtet, Informationen, die das Geheimnis der anderen Partei bilden, einschließlich technischer, technologischer, wirtschaftlicher, finanzieller, geschäftlicher, rechtlicher und organisatorischer Informationen, die sie während der gegenseitigen Zusammenarbeit oder anlässlich der Zusammenarbeit erfahren, nicht zur Verfügung zu stellen, offenzulegen und nicht zu verwenden. Die im vorstehenden Satz genannte Verpflichtung gilt insbesondere für die Nichtweitergabe, Nichtoffenlegung und Nichtverwendung von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (polnische Abkürzung: uznk“) darstellen.
  2. Mitarbeiter, Unterauftragnehmer des Kunden und Gehilfen, die bei der Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden, haben das Recht, vertrauliche Informationen, die das Geheimnis von A-Z Color darstellen, nur in dem Umfang zu verwenden, der für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, und erst nach vorheriger: Mitteilung für diese Personen durch den Kunden über den Inhalt von AVB, Einholung der Zustimmung dieser Personen zur Einhaltung der Bestimmungen von AVB, als ob diese Personen durch AVB gebunden wären, und Verpflichtung dieser Personen, vertrauliche Informationen, die das Geheimnis von A-Z Color darstellen, vertraulich zu behandeln und nicht in einer anderen als der durch AVB zulässigen Weise offenzulegen. Jede Weitergabe, Offenlegung oder Nutzung von Informationen, die das Geheimnis von A‑Z Color darstellen, wenn sie dessen Interessen bedrohen oder verletzen, stellt einen Akt des unlauteren Wettbewerbs im Sinne der Bestimmungen von uznk /Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs/ dar.
  3. Jedes Erzwingen, jede Erschleichung und Verbreitung von Informationen, die das Geheimnis von A-Z Color darstellen, stellen eine Verletzung der Geheimhaltung dar.

 

§ 13. Salvatorische Klausel

  1. Verstoßen eine oder mehrere Bestimmungen von AVB gegen geltendes Recht oder verlieren sie ihre Rechtskraft oder erweisen sich aus anderen Gründen als undurchführbar, so gilt dies nicht für die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine Bestimmung, der ihre Rechtskraft verloren hat oder die undurchführbar ist, gilt als durch eine solche ersetzt, die dieser Bestimmung in rechtlich, wirtschaftlich vertretbarer Weise am nächsten kommt.

 

§ 14. Die polnische DSVGO /RODO/

  1. Der Verwalter personenbezogener Daten ist A-Z Color spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa /A-Z Color Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/ mit Sitz in Antonie, ul. Mazurska 88, 07-410 Antonie, eingetragen im Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000734052, NIP / USt-Id.-Nr./: 7582364665, REGON /Gewerberegisternummer/: 368879843.
  2. Der Verwalter kann schriftlich erreicht werden unter der Adresse: ul. Mazurska 88, 07-410 Antonie, oder per E-Mail azcolorwufj@azcolor.com.pl oder per Telefon: 29 764 95 50, 29 764 95 51.
  3. Personenbezogene Daten werden vom Verwalter gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden:  "DSVGO") sowie auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen verarbeitet.
  4. A-Z Color ist der Verwalter personenbezogener Daten, die von den Benutzern auf der Website angegeben werden. Der Verwalter legt besondere Sorgfalt darauf, dass alle personenbezogenen Daten gemäß dem Zweck, für den sie erhoben und verwendet wurden, gemäß dem Umfang der Genehmigungen (Zustimmungen) und den gesetzlich zulässigen Verarbeitungsbereichen verarbeitet werden.
  5. Jede Person, die dem Verwalter über die Website personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, wird über den konkreten Zweck, für den diese Daten verarbeitet werden, und über die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung informiert. Der Verwalter verwendet personenbezogene Daten nur für gesetzlich zulässige Zwecke, insbesondere für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags.
  6. Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage der Zustimmung verarbeitet werden, werden so lange verarbeitet, bis sie widerrufen werden oder der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, entfällt. Die erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung vor deren Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
  7. Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden, werden gemäß den geltenden Vorschriften, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf der Frist, innerhalb derer der Verwalter Ansprüche im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag geltend machen kann, verarbeitet.
  8. Personenbezogene Daten, die über alle Arten von auf den Websites des Verwalters veröffentlichten Formularen gesammelt werden, einschließlich unter anderem: Informationen wie: Vor- und Nachname, Kontakttelefonnummer, E-Mail-Adresse, Webadresse und Firmenname, werden nur verwendet, um den Kunden zu identifizieren, geschäftlichen Kontakt mit ihm aufzunehmen, dem Kunden kostenloses Material zur Verfügung zu stellen oder die Dienstleistungen des Verwalters zu bewerten, für die Dauer der Handelsverhandlungen, die die Unterzeichnung des Vertrags bezwecken, und weiter für die Dauer des Vertrags oder der Dienstleistung sowie für die Zeit, während der der Verwalter verpflichtet ist, Verkaufsdokumente zu aufzubewahren.
  9. Personenbezogene Daten, die über alle Arten von auf den Websites des Verwalters veröffentlichten Formularen erhoben werden, werden auf der Grundlage der Zustimmung der betroffenen Person (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) polnischer DSVGO) sowie auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) polnischer DSVGO verarbeitet, d. h. ihre Verarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrags getroffen werden.
  10. Der Kunde hat das Recht, auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen, sowie das Recht, deren Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, das Recht, personenbezogene Daten zu übertragen, der Verarbeitung zu widersprechen und eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
  11. Die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit von den Kunden des Verwalters widerrufen werden. Der Widerruf der Zustimmung zur Datenverarbeitung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Verwalter auf der Grundlage der Zustimmung vor ihrem Widerruf.

 

§ 15. Schlussbestimmungen

  1. Eine Bestellung gilt als Annahme und Bestätigung dieser AVB.
  2. Im Rahmen von Gerichtsstreitigkeiten, die sich aus der Durchführung und Einhaltung der Bestimmungen von AVB ergeben, ist das für den Sitz von A-Z Color zuständige Gericht zuständig.
  3. Diese AVB treten an dem Tag in Kraft, an dem sie auf der Website von A-Z Color unter der www-Adresse: https://azcolor.com.pl/owu veröffentlicht werden.
  4. Die AVB gelten für unbestimmte Zeit.
  5. In Angelegenheiten, die nicht von AVB bestimmt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  6. Die Person, die sich im Namen des Kunden an A-Z Color wendet, gilt im Zweifelsfall als bevollmächtigt, Rechtshandlungen im Namen des Kunden vorzunehmen und insbesondere die Bestellung zu ändern.
  7. A-Z Color behält sich das Recht vor, diese AVB zu ändern.

 

Anlagenverzeichnis:

  1. Technische Anforderungen für fertige Projekte,
  2. Mustervorlage für eine Angebotsanfrage,
  3. Muster für Formular beim Zurücktreten vom Vertrag.

 

 

 

 

Anlage Nr. 1

zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen

A-Z COLOR spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa

/A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/

 

- Technische Anforderungen für fertige Projekte -

 

§ 1 Projektdateien

 

  1. 1. Die Dateien sollten in folgenden Formaten gespeichert werden:
    • Adobe Illustrator  oder PDF  (voll editierbar).
  2. Beigefügte Fotos im Format:
    • tiff oder psd  (in Schichten), mit einer Mindestauflösung von 300dpi.
  3. Schriftarten sollten in Kurven umgewandelt oder an das Projekt angehängt werden.
  4. Das Projekt sollte an die Abmessungen gemäß der Bestellung angepasst werden, wobei ein 2 mm Raster zu berücksichtigen ist.
  5. Der Farbmodus ist CMYK oder Grayscale und PANTONE® und PANTONE+®.
  6. Die Datei und alle Anlagen sollten frei von eingebetteten Profilen und ohne Trapping sein.
  7. Wenn es das Projekt erfordert, sollte ein Weiß-, Lackschema oder cold stamping beigefügt werden.
  8. Die in der Datei vorgegebenen Farben müssen mit der Beschreibung in der Tabelle übereinstimmen.
  9. Der entworfene Barcode sollte den GS1-Standards entsprechen.
  10. 3D-Code (QR, Datamatrix) mindestens 8x8mm mit 2 mm Freizone auf jeder Seite.

 

Anlage Nr. 2

zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen

A-Z COLOR spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa

/A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/

- Musterantwort auf eine Angebotsanfrage ("Antwort") -

Ostrołęka, 2020-01-08

 

                               A-Z COLOR Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością

spółka komandytowa

/Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/

Antonie, ul. Mazurska 88, 07-410 Ostrołęka

NIP /USt-Id.-Nr./: 7582364665, REGON /Gewerberegisternummer/: 368879843

Tel. +48 29 764 9550, +48 29 764 9551

Fax. +48 29 7613071, E-Mail: azcolqrxiaor@azcolor.com.pl

 

ANTWORT AUF DIE ANGEBOTSANFRAGE NUMMER [...]

Kundendaten

[…]

[…]

 

Gegenstand der Angebotsanfrage:

[…]

 

Kostenvoranschlagsnummer

[…]

 

Technologische Daten

Maximale Anzahl von Produktversionen ......................................................................... 1

Rohstoff ………………………………………………………………………………Spezialpapier

Klebstoff ……………………………………………………………………………..Acryl

Verfeinerung .................................................................................................... UV-Lackierung

Flexo-Farben ......................................................................................................... 4

Etikettengröße in rechteckigem Umriss (Breite x Länge) ............................ 30 x 31,2 mm

Etikettenabstand entlang der Bandlänge ..................................................... 2.364 mm

Bandbreite .................................................................................................. 33 mm

 

Angebotene Preise

Aufwand

 

Preis pro 1.000 Stk.

 

 

Zusatzkosten

DRUCKFORMEN

 

für 1 Farbe

ausstanzeisen

 

für 1 Stk.

 

Optionale Zusatzkosten

Proof

 

für 1 Stk.

Musterausdruck

 

für 1 Stk.

 

Aus technologischen Gründen wird für das Aufwandsvolumen bei einer Bestellung von mehr als 5000 Stück eine Toleranz von +/- 10% angenommen.

Aus technologischen Gründen wird für das Aufwandsvolumen bei einer Bestellung von weniger als 5000 Stück eine Toleranz von +/- 15% angenommen.

Zu allen oben genannten Preisen kommt die Mehrwertsteuer in dem jeweils geltenden Satz hinzu.

 

Vorgeschlagener Fertigstellungstermin:                            18 Tage ab dem Datum der Annahme des im Vertrag festgelegten Musters.

Vorgeschlagenes Datum für die Wiederaufnahme des Drucks:            18 Tage

Lieferungsart:                                                     x

Zahlungsbedingungen:                                       45 Tage

 

 

BITTE GEBEN SIE BEI DER BESTELLUNG DIE ANTWORTNUMMER AN

_________________________

Die Antwort wurde erstellt von

 

Die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen sind in den unter http://www.azcolor.com.pl veröffentlichten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von A-Z Color" festgelegt. Mit einer Bestellung (die als Auftrag zur Erbringung von Druckdienstleistungen durch A-Z Color unter den in dieser Antwort auf die Angebotsanfrage genannten Bedingungen zu verstehen ist) erklärt der Kunde, dass er die „Allgemeinen Vertragsbedingungen von A-Z Color“ in Kenntnis genommen hat, deren Inhalt akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, an die Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen von A-Z Color“ gebunden zu sein.

 

 

Anlage Nr. 3

zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen

A-Z COLOR spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa

/A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/

- Muster für Formular beim Zurücktreten vom Vertrag –

Muster für Formular beim Zurücktreten vom Vertrag

(dieses Formular nur beim Zurücktreten vom Vertrag ausfüllen und an uns senden)

 

Empfänger: A-Z Color spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa /A-Z COLOR Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft/ mit Sitz in Antonie, ul. Mazurska 88, 07-410 Antonie,

Rücksendeadresse:[Straße, Ort, PLZ]

E-Mail-Kontakt: [falls vorhanden]

Fax: [falls vorhanden]

 

Ich/Wir(*) teilen hiermit meinen/unseren Rücktritt vom Kaufvertrag der folgenden Waren(*) vom Liefervertrag der folgenden Waren(*) vom Werkvertrag über die Fertigung der folgenden Waren(*)/ vom folgenden Dienstleistungsvertrag(*) zu

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………......................................................................................................................

 

- Datum des Vertragsabschlusses(*)/Empfangs(*) ……………………………………………………………….

 

- Vor- und Nachname/Firma des Kunden: ……………………………………………………………………...

 

- Adresse des Kunden: ………………………………………………………………………………………...

 

– Unterschrift des Kunden (nur bei Zusendung des Formulars in Papierform) ………………………...

 

- Datum: …………………………………………

 

(*) Nichtzutreffendes streichen.

 

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